Gesetzliches Schuldverhältnis Der Grundsatz von Treu und Glauben hat unter besonderen Umständen auch zur Folge, Schuldverhältnisse ex lege ohne rechtsgeschäftlichen Parteibegründungswillen entstehen zu lassen, z. B. Haftung aus culpa in contrahendo oder aus Anscheinsvollmacht.
Weitere Begriffe : Wertverlust | Unterbringung in einer Entziehungsanstalt | Fahnen verbotener Vereinigungen |
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