Gewässerschutzbeauftragter

Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz sind nach §§ 64-66 WHG (Wasserhaushalt) von Betrieben zu bestellen, die in größerem Umfang Abwässer in Gewässer einleiten. Aufgaben und Stellung entsprechen denen des Immissionsschutzbeauftragten.




Vorheriger Fachbegriff: Gewässerschutz | Nächster Fachbegriff: Gewässerverunreinigung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen