GewässerschutzbeauftragterBetriebsbeauftragte für Gewässerschutz sind nach §§ 64-66 WHG (Wasserhaushalt) von Betrieben zu bestellen, die in größerem Umfang Abwässer in Gewässer einleiten. Aufgaben und Stellung entsprechen denen des Immissionsschutzbeauftragten.
Weitere Begriffe : Nothilfepflicht | Personalausschuss | Nachlassinsolvenzverfahren |
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