Zulässiges Gesamtgewicht Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination entspricht dem Gesamtgewicht, das im jeweiligen Zulassungsverfahren festgestellt und dann in den Fahrzeugschein sowie den Fahrzeugbrief eingetragen wird. Bei der Bestimmung dieses Gewichts berücksichtigt man die Werkstoffbeanspruchung und spezielle gesetzliche Regelungen.
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