GleichlaufprinzipKorrelation von anzuwendendem Recht und internationaler Zuständigkeit im Erbscheinsverfahren. Ein deutsches Nachlassgericht ist nur dann international zur Erteilung eines Erbscheins zuständig, wenn es das eigene Recht anwendet (Ausnahme: § 2369 BGB).
Weitere Begriffe : Verordnung | besonderes Völkerrecht | Eheregister |
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