Gleitzone

Der Begriff der Gleitzone betrifft die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Während einerseits für geringfügig Beschäftigte die Sozialversicherungsbeiträge voll vom Arbeitgeber zu tragen sind und andererseits bei „normalen“ Beschäftigen die Beiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen sind, gelten für Einkommen zwischen 400,01 und 800,00 EUR im Monat Sonderregelungen (vgl. § 20 III SGB IV).




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