Grünes Kennzeichen Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen, also Schildern mit grüner Beschriftung auf weißem Grund, sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Zulassungsbehörden erteilen solche Kennzeichen für Anhänger von Kraftfahrzeugen, soweit das Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Sonderregelung vorsieht. Die Regelung betrifft z. B. Anhänger, die ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und für die dann eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird. Wohnwagenanhänger sind damit nicht gemeint; bei den ziehenden Fahrzeugen darf es sich zudem nicht um Krafträder und Personenkraftwagen handeln. Die Zuteilung des grünen Kennzeichens ist im Fahrzeugschein zu vermerken. Darüber hinaus erhalten bestimmte Fahrzeuge, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, grüne Kennzeichen.
Weitere Begriffe : Anwaltsgeheimnis | Siedlungsrecht | Erkennendes Gericht |
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