Grenze Trennungslinie zwischen Herrschaftsbereichen im geographischen Raum. Im Völkerrecht die Trennungslinie zwischen Staaten, innerstaatlich Gemeinde-, Kreis- und Landes-G. Im Sachenrecht die Trennungslinie zwischen Grundstücken, die durch Abmarkung (Errichtung oder Wiederherstellung von G. -Zeichen) kenntlich gemacht wird. Ist der G.-Verlauf streitig (G.Verwirrung), so ist auf eine G.-Scheidungsklage hin die G. durch Urteil neu festzulegen. G.-Einrichtungen (z.B. Mauer) unterliegen im Zweifel der gemeinschaftlichen Benutzung und Unterhaltung.
Weitere Begriffe : antizipierte Notwehr | Eheversprechen | Verpflichtungsgeschäft |
MMnews
|