grobe Plichtverletzung, Owi-Recht: Als grobe Pflichtverletzung bezeichnet man im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten solche Handlungen, die im objektiven Sinn häufig Ursache schwerer Verkehrsunfälle sind und in subjektiver Hinsicht aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder besonderer Nachlässigkeit erfolgen.
Weitere Begriffe : Fristen | Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme | Fundunterschlagung |
MMnews
|