Grundbuchberichtigung

Grundbucheintragungen können deshalb falsch sein, weil der zuständige Beamte durch mangelnde Sorgfalt - in wenigen Fällen vielleicht auch absichtlich - etwas Falsches eingetragen hat; auch ein Notar könnte einen fehlerhaften Antrag gestellt haben. In solchen Fällen muss es möglich sein, die Grundbuchwahrheit wieder herzustellen, also das Grundbuch entsprechend zu berichtigen. Voraussetzung ist, dass derjenige, dessen Recht verletzt worden ist, von demjenigen die Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs verlangt, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wäre, also zu dessen Gunsten die fehlerhafte Eintragung ergangen ist.

Berichtigung

Berichtigung des Grundbuchs.




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