Grundgehalt

ist der Teil Dienstbezüge, den ein Beamter ohne Rücksicht auf seinen Familienstand und Wohnsitz aufgrund der seinem Amt entsprechenden Besoldungsgruppe und seines Dienstalters erhält.

ist der grundlegende Teil der Dienstbezüge eines Beamten. Das G. berücksichtigt die Leistung und die Verantwortung des Amts. Seine Höhe ist durch die Besoldungsordnung festgesetzt. Lit.: Wagner, F., Beamtenrecht, 9. A. 2006

des Beamten Dienstbezüge.




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