Haager Abkommen

Zu Beginn des Jahrhunderts wurden in der Stadt Den Haag in den Niederlanden internationale Abkommen zur Eheschliessung, Ehescheidung, zu den Wirkungen der Ehe, zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige und für Entmündigungsverfahren geschlossen. Letzteres hat inzwischen seine Gültigkeit verloren. Auch im übrigen sind die Abkommen nur noch äusserst eingeschränkt wirksam, weil die meisten Staaten aufgrund Änderung in den entsprechenden Gesetzen die Haager Abkommen gekündigt haben. 1976 wurden zwar neue Haager Abkommen vereinbart, jedoch bis heute noch nicht in Kraft gesetzt. Das Ehewirkungsabkommen war bis 1987 noch im Verhältnis zu Italien rechtswirksam, wurde aber dann wegen Verstosses gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt.




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