Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommenvom 2. 10. 1973 (BGBl. 1986 II 825) mit AusfG vom 25. 7. 1986 (BGBl. I 1156) ist ein zwischenstaatlicher Kollektivvertrag, der die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen oder Vergleichen eines Vertragsstaats über Unterhaltspflichten aus Familie und Ehe sowie gegenüber einem nichtehelichen Kind regelt. S. ferner Unterhaltsanspruch (Auslandsunterhalt).
Weitere Begriffe : Versorgung der Soldaten | Hörfalle | Verfälschung |
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