Halm, Früchte auf dem HalmDer Käufer eines Grundstücks erwirbt dessen F.a.d.H. erst mit deren Besitzergreifung (nicht schon mit blosser Auflassung und Eintragung des Grundstücks).
Weitere Begriffe : Abschreckungstheorie | Verfassungsbeschwerde | Handelsbücher |
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