Handelskompaniengrosse Handelsgesellschaften, die seit Ende des 16. Jh.s bes. für den Überseehandel gegründet wurden. Sie wurden durch Monopole, Privilegien und Unterstützungen begünstigt und spielten für die Heimatstaaten mehr und mehr eine politische Rolle, weil sie die Kolonisationen faktisch vorbereiteten. Daher erhielten sie vielfach staatliche Hoheitsrechte. Wichtige H. waren z. B. die Englisch-Ostindische Kompanie (gegr. 1600) und die Holländisch- Ostindische Kompanie (gegr. 1602).
Weitere Begriffe : Strukturfonds der EU | Handlungsreisende | Antrag auf gerichtliche Entscheidung |
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