Handelsunternehmen organisatorisch-wirtschaftliche Einheit begründet auf einer Verbindung personeller und sachlicher Mittel. Das Unternehmen im kaufmännischen Sinne umfasst die Tätigkeiten des Unternehmers und seiner Arbeitnehmer, immaterielle Werte (z.B. Geschäftsbeziehungen, Geschäftsgeheimnisse, Ansehen im Geschäftsleben, Firmenwert), materielle Werte, also Sachen (Grundstücke, Betriebsanlagen, Warenbestände) und Rechte (Forderungen, Patente, Marken). Ferner gehören zum Unternehmen alle seine Niederlassungen. Das Unternehmen selbst ist kein Rechtsubjekt. Träger der Rechte und Pflichten ist der Inhaber des Unternehmens (Unternehmer) oder eine Handelsgesellschaft. Hiervon abhängig ist auch, nach welchen Vorschriften sich der Erwerb bzw. die Veräußerung vollzieht. Die Veräußerung erfolgt durch Übertragung der einzelnen unternehmensangehörigen Gegenstände (Übertragung des Sacheigentums, Abtretung von Rechten).
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