Ältere Bezeichnung eines kaufmännischen Lehrlings. Lehre. ist die früher im HGB verwendete Bezeichnung für einen kaufmännischen Auszubildenden (Berufsausbildungsverhältnis).
Vorheriger Fachbegriff: Handlungslehren | Nächster Fachbegriff: Handlungsmehrheit
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Fenstersteuer | Politische üble Nachrede | sukzessive Beihilfe
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews