Handschuhehe Heirat, bei der die Verlobten am Trauungszeremoniell nicht teilzunehmen brauchen, also Eheschliessung unter Abwesenden. Abwesender Verlobter wird bei der Trauung durch Repräsentanten vertreten. Dem deutschen Recht ist die H. unbekannt. H. ist gestattet z.B. in vielen südamerikanischen Staaten, im Vatikan, in Jugoslawien usw.
Weitere Begriffe : Feldgeschworene | Altersteilzeitarbeit | Verfügung einstweilige |
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