Hauptsacheklage

ist die Bezeichnung der Klage im Verhältnis zum Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest oder einstweilige Verfügung. Bei ihr geht es um die Verwirklichung, nicht nur um die vorläufige Sicherung des Anspruchs.

ist die Klage, mit der der Anspruch geltend gemacht wird, den ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung sichert. H. einerseits, Arrest und einstw. Verfügung andererseits sind verschiedene Rechtsstreitigkeiten. Bei der H. soll der Anspruch selbst verwirklicht, bei Arrest und einstw. Verfügung lediglich gesichert werden.




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