Haupttermin ist im Zivilprozess der zur Erledigung des Rechtsstreits dienende, umfassend vorbereitete Termin (§ 272 I ZPO). Seine Vorbereitung kann durch einen frühen ersten Termin oder durch schriftliches Vorverfahren erfolgen (§ 272 II ZPO). Die Güteverhandlung und die mündliche Verhandlung sollen so früh wie möglich stattfinden (§ 272 III ZPO).
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