Hausratspfändung Hausrat, insbes. Haus- und Küchengerät, kann nicht gepfändet werden, soweit der Schuldner ihn zu einer bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung benötigt, § 811 ZPO. Pfändungsschutz.
Weitere Begriffe : Zugewinnausgleich, pauschalierter | Telefonbenutzung | Eigentumsstörung |
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