Hausrat Als Hausrat bezeichnet man die Gesamtheit der Einrichtungsund sonstigen Gegenstände in einem Haushalt, also Möbel, Wäsche, Geschirr, Küchengeräte, aber auch Fernseher, Stereoanlage und Familienauto. Juristisch kommt dem Hausrat vor allem bei Scheidungen einige Bedeutung zu. Es liegt auf der Hand, dass sich manche Sachen wie Bestecke sehr einfach aufteilen lassen, wenn eine Ehe zerbricht, andere wie der Pkw jedoch nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, wie im Fall der Trennung zu verfahren ist, während die Hausratsverordnung das Vorgehen bei einer Scheidung festlegt. Gemeinsamen Hausrat verteilt der zuständige Familienrichter zweckmäßig und gerecht, d. h., er berücksichtigt stark die jeweilige Lage der Ehegatten und die Bedürfnisse ihrer Kinder. Ihm steht dafür eine Auflistung des gesamten in der Ehewohnung befindlichen Inventars zur Verfügung. Zwei Beispiele: Geht es darum, wer das Auto bekommt (ein Pkw zählt nur dann zum Hausrat, wenn er überwiegend der Nutzung durch die Familie zur Verfügung stand), entscheidet die Rechtsprechung danach, wer es eher benötigt. Braucht ein Partner den Wagen unbedingt, um zur Arbeitsstelle zu gelangen, so wird ihm der Pkw zugesprochen. Beanspruchen beide Ehegatten die Waschmaschine, so erhält sie ohne weiteres derjenige, bei dem die Kinder leben. Durch die Zuweisung erwirbt der begünstigte Ehegatte Alleineigentum an der betreffenden Sache, wobei der Richter ihn unter Gesichtspunkten der Billigkeit zur Zahlung eines bestimmten Betrags verpflichten kann. Um beim Beispiel der Waschmaschine zu bleiben: Ist sie neu und hat der Ehemann sie bezahlt, so kommt in Betracht, dass die Ehefrau eine Ausgleichszahlung leistet — selbstverständlich nur, wenn ihre finanziellen Verhältnisse dies zulassen. Gegenstände, die Alleineigentum eines Ehegatten sind, darf der Richter dem anderen Ehepartner zuteilen, soweit dieser auf deren Benutzung angewiesen ist und die Eigentumsübertragung zumutbar erscheint. Eine Frau, die ihre Kinder versorgen muss, wird wohl in der Regel den Herd erhalten, selbst wenn er ihrem Mann gehört. Das Gericht hat ebenso die Möglichkeit, in das Eigentum an einer Wohnung einzugreifen und im Extremfall ein Mietverhältnis zu begründen, etwa wenn die Wohnung nur einem Partner gehört und die Räumung zu einer unzumutbaren Härte führen würde. In diesem Fall muss es allerdings einen angemessenen Mietzins festsetzen. Hat das Paar bisher in einer Mietwohnung gelebt, dann kann das Gericht diese auf Antrag einem der Ehegatten zuweisen; es ist dabei unerheblich, wer von beiden bislang Mieter war.
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