Hauszeichenauch Hausmarke oder Handgemal. Im germanischen Recht wurde das Eigentum durch ein individuelles H., das in einfachen Strichzeichen bestand, gekennzeichnet, welches in die Gegenstände eingeritzt, eingebrannt oder anders angebracht wurde. Es hatte Bedeutung beim Formalvertrag, wo das zu übergebende Symbol, ein kleines Holzstäbchen, das H. enthielt als Kennzeichnung des Geschlechts des Schuldners. Wurde das Eigentum streitig gemacht, so begann die Eigentumsklage damit, dass der Kläger sein H. berührte und auf diese Weise sein Eigentum unter Beweis stellte.
Weitere Begriffe : Partner | Teilzeitnutzungsrecht | Konzentration in der Verwaltung |
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