Heilerziehung

Nach § 10 des Jugendgerichtsgesetzes kann der Jugendrichter einem Jugendlichen mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters auferlegen, sich einer heilerzieherischen Behandlung durch einen Sachverständigen zu unterziehen. Es handelt sich dabei nicht um eine Erziehungsmassregel, sondern um eine Weisung, die neben Jugendstrafe angeordnet werden kann.




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