Erziehungsberechtigter

Die Erziehungsberechtigten sind diejenigen, denen die Personensorge für einen Minderjährigen zusteht, also in der Regel beide Eltern, zumindest solange diese verheiratet sind. In Ausnahmefällen ist ein Vormund erziehungsberechtigt. Im Grundgesetz erscheint der Begriff in den Artikeln über den Schutz der Familie und das Schulwesen. Beispielsweise heißt es darin, dass man ein Kind von den Erziehungsberechtigten trennen darf, wenn sie versagen.

Art. 6 f GG
Siehe auch Eltern, Kind, Schulwesen, Sorgerecht, Vormundschaft

in erster Linie die Eltern oder der Vormund. (Vormundschaft).

Personensorge.

Personensorge.




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