Heilverfahren

war früher die Bezeichnung für die medizinischen Leistungen in der Rentenversicherung. Das Rentenreformgesetz 1992 hat sie unter dem Begriff medizinische Rehabilitation zusammen gefasst.




Vorheriger Fachbegriff: Heilung von Verfahrensmängeln | Nächster Fachbegriff: Heim


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen