Heilverfahrenwar früher die Bezeichnung für die medizinischen Leistungen in der Rentenversicherung. Das Rentenreformgesetz 1992 hat sie unter dem Begriff medizinische Rehabilitation zusammen gefasst.
Weitere Begriffe : Hinterbliebenen-Pauschbetrag | Tauschvertrag | Europäische Gesetzgebung |
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