Heimkehrer Deutsche, die kriegsgefangen oder verschleppt waren und nach dem 8. 5. 1945 unmittelbar nach der Entlassung ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet oder in West-Berlin genommen haben. Das H.gesetz sieht Massnahmen zur Eingliederung vor.
Weitere Begriffe : Treueverhältnis | Eigenschaft | Gemeinschaftsantenne |
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