Heiratsvermittler

auch Ehemäkler genannt, weist Gelegenheiten zur Eheschliessung nach. Er hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für seine Tätigkeit gegen den Kunden. Bereits geleistete Zahlungen können jedoch vom Kunden nicht zurück verlangt werden, § 656 BGB. Deshalb fordern H. Vorauszahlungen. a. Naturalobligation.




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