Hilfe in anderen Lebenslagen

Im Sozialrecht :

In der Sozialhilfe werden folgende Hilfen in anderen Lebenslagen gewährt: Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII; Haushaltshilfe), > Altenhilfe (§71 SGB XII), Blindenhilfe (§ 72 SGB XII), Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) sowie Übernahme der Bestattungskosten (§ 74 SGB XII).




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