Im Sozialrecht : Die Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage ist eine der Hilfen in besonderen Lebenslagen der Kriegsopferfürsorge (§27d Abs. 1 Nr. 1 BVG).
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Weitere Begriffe : Bremse | Facharbeiter | Güterkraftverkehrsgesetz
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