Hinterbliebener

naher Angehöriger eines Verstorbenen. Kann Anspruch auf Rente, Versorgung oder sonstige finanzielle Leistungen haben, Witwe, Waise.

ist der nahe Angehörige eines Verstorbenen. Der Hinterbliebene kann zum Bezug von Rente, Versorgung oder sonstigen finanziellen Leistungen berechtigt sein. Lit.: Zimmermann, W., Rechtsfragen bei einem Todesfall, 5. A. 2004




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