Hoffolgezeugnisbesonderer Erbschein über die Sondererbfolge in einen Hof, der vom Landwirtschaftsgericht erteilt wird (§ 18 Abs. 2 HöfeO, Höfeordnung).
Weitere Begriffe : Entschädigung der ehrenamtlichen Richter | Eheprozess | Herkunft |
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