Hoffolgezeugnis

besonderer Erbschein über die Sondererbfolge in einen Hof, der vom Landwirtschaftsgericht erteilt wird (§ 18 Abs. 2 HöfeO, Höfeordnung).




Vorheriger Fachbegriff: Hoferbe | Nächster Fachbegriff: Hofgericht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen