Informant

Person, die im Einzelfall bereit ist, gegen Zusicherung der Vertraulichkeit Strafverfolgungsbehörden Informationen zukommen zu lassen. Abzugrenzen ist der Informant von der insoweit über längere Zeit tätigen V-Person und dem verdeckten Ermittler.

ist eine Person, die im Einzelfall bereit ist, gegen Zusicherung der Vertraulichkeit der Strafverfolgungsbehörde Informationen zu geben (s. Richtlinien der Justiz- und Innenminister, z. B. BayJMBl. 1986, 33 und 1994, 87). Er gehört zu den Privatpersonen, die zur Strafverfolgung herangezogen oder eingesetzt werden (s. verdeckte Ermittlungen).




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