Inhaltsfreiheit ist die Freiheit, den Inhalt eines Rechtsgeschäfts festzulegen. Die I. ist durch Art. 2 I GG gewährleistet. Sie ist aber durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen wie durch allgemeine Geschäftsbedingungen u.a. in wichtigen Bereichen wesentlich eingeschränkt (z.B. Mietrecht, Arbeitsrecht).
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