InkassoabtretungAbtretung einer Forderung zur Einziehung. Es kann sich dabei um eine sog. fiduziarische (treuhänderische) Abtretung handeln, bei der der Treuhänder - im Verhältnis zum Schuldner - alleiniger Gläubiger wird Treuhandgeschäft. Häufig erfolgt die I. jedoch nur im Rahmen einer Einziehungsermächtigung, bei der die Forderung im Vermögen des Ermächtigenden verbleibt Inkassovollmacht, Prozessstandschaft.
Weitere Begriffe : Laufbahnprinzip | Rechnungslegungspflicht | beschränktes dingliches Recht |
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