Inkassovollmacht

(= Einziehungsermächtigung, Inkassomandat) ermächtigt den Bevollmächtigten zu Einziehung einer dem Vollmachtgeber zustehenden Forderung. Diese verbleibt i. Gegensatz zur fiduziarischen Abtretung (Inkassoabtretung) bei dem Vollmachtgeber, selbst wenn die Forderung uneingeschränkt an den Bevollmächtigten abgetreten wurde.




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