Inkasso ist die Einziehung einer Forderung. Das I. kann für den Gläubiger von einem Dritten gegen den Schuldner durchgeführt werden. Ein Inkassobüro darf auch von einem Rechtsanwalt betrieben werden. Lit.: Das Inkasso-Handbuch, hg.v. Seitz, W., 3. A. 2000; Wedel, T., Ratgeber Inkasso, 3. A. 2002
Weitere Begriffe : Rechtskreistheorie | Zahlungsdienstleister | Fortführung einer Firma |
MMnews
|