Inland

Gebiet innerhalb der Grenzen eines Staates. Gegensatz: — Ausland.

ist grundsätzlich das Gebiet innerhalb der Grenzen eines Staats (Geltungsgebiet seines Rechts) im Gegensatz zum Ausland.

, Umsatzsteuer: ist das Gebiet der BRD mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, den Freihäfen, der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge im Gebiet, die zu keinem Zollgebiet gehören (§ 1 Abs. 2 S. 1 UStG).

ist staatsrechtlich das Gebiet innerhalb der Staatsgrenzen. Steuerrechtlich ist I. bei der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Erbschaftsteuer die BRep. einschl. des Anteils der BRep. am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes oder des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden (§ 1 I EStG, § 1 III KStG, § 2 I GewStG, § 2 I ErbschStG). I. i. S. d. Umsatzsteuer ist die BRep. ohne Büsingen, Helgoland, Freihäfen und Hoheitsgewässer (§ 1 II UStG). Strafrechtlich Geltungsbereich des Strafrechts.




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