Institut

([N.J Einrichtung) ist die als relative Einheit zu begreifende Anzahl von Rechtssätzen zur Bewältigung eines Sachproblems (z.B. I. der Stellvertretung, der Ehe, des Berufsbeamtentums oder der Strafaussetzung zur Bewährung). Im Wissenschaftsverwaltungsrecht ist I. die der Wissenschaft dienende, rechtlich meist unselbständige Einheit von persönlichen und sachlichen Mitteln (z.B. I. für Privatrecht), deren aus Verkehrung des Allgemeinwohls in Privatwohl erwachsenden Nachteile meist ihre Vorteile überwiegen.

Unternehmen, das gem. § 1 Abs. 1 b KWG Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ist.




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