Interdikt

(lat. "Einspruch", "Verbot"), 1) römisches Recht: ohne den Rechtsstreit einem iudex überweisen zu müssen, konnte der Prätor durch I. insbes. zum Besitzschutz und zum Schutz der öffentlichen Ordnung selbständige Gebote oder Verbote an die Parteien erlassen; 2) katholisches Kirchenrecht: Kirchenstrafe, durch welche nach heutigem Recht einer Einzelperson oder einer Personengemeinschaft (z. B. einem Klosterkonvent) gottesdienstliche Handlungen verboten werden.




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