internationales Zivilverfahrensrecht
, Abk. IZVR: Regeln für
— die Durchführung des Zivilverfahrens bei Auslandsberührung (z. B. ausländische Verfahrensbeteiligte);
— die Anerkennung von ausländischen Entscheidungen;
— die Vollstreckung aus ausländischen Titeln;
— die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte.
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