interpersonales PrivatrechtRegeln zur Abgrenzung der innerhalb eines Staates für jeweils bestimmte Bevölkerungsgruppen geltenden Privatrechtsordnungen. Anknüpfungspunkte bilden dabei bestimmte Eigenschaften einer Person, z. B. Stammes- oder Religionszugehörigkeit. Interpersonales Privatrecht gibt es beispielsweise in Indien (Religions- und Kastenzugehörigkeit), Israel und den meisten islamischen Staaten (religiöses Ehe- und Familienrecht).
Weitere Begriffe : Europäische Zentralbank (EZB) | Nachbarrecht | Strafbarkeit |
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