Anknüpfungspunkt (Anknüpfungsmoment, Anknüpfungsmerkmal): Derjenige Begriff einer Kollisionsnorm, der zur anzuwendenden Rechtsordnung führt. Durch den Anknüpfungspunkt wird die Verbindung zwischen Anknüpfungsgegenstand und anwendbarem Recht hergestellt.
Weitere Begriffe : indirekte Sterbehilfe | Vis absoluta | Wechselbereicherungsanspruch |
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