ius gentium
= Völkerrecht.
(lat.) Fremdenrecht, Völkerrecht
Das europäische Völkerrecht beruht auf dem aus der Antike überlieferten ius gentium. Es war dies zunächst das Recht, das bei allen Völkern galt oder das allen Völkern gemeinsam war. Als allgemeines Recht der Menschheit umfasste es auch das Recht zwischen den Mächten. Es schälte sich das Völkerrecht als ein spezifisches Recht zwischen Monarchen, Völkern und Staaten im modernen Sinn heraus.
= Völkerrecht.
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