ius strictum, ius aequum(lat.), strenges und billiges (= gerechtes) Recht. Die Entwicklung des Rechts zeigt einen allmählichen Übergang von schroffen, starren Regeln, die an einfache, leicht erkennbare Tatbestände eine genau bestimmte, unterschiedslos durchgreifende Folge knüpfen, zu schmiegsamen, elastischen Normen, die auch verwickelte Tatbestände angemessen und fürsorgend zu berücksichtigen suchen. Das ius strictum blüht in frühen Zeiten der Rechts- und Kulturentwicklung (altrömisches und germanisches Recht). Aber auch heute gilt in begrenztem Umfang noch ius strictum (z. B. im Wechsel- oder Grundbuchrecht, wo klare Rechtsfolgen gefordert sind). Das ius aequum dringt insbes. in gewissen Generalklauseln durch (z.B. Treu und Glauben). Im Strafrecht freilich kann das ius aequum nur in verfeinerten gesetzlichen Normen, nicht dagegen durch richterliche Rechtsfortbildung verwirklicht werden (Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit).
Weitere Begriffe : d’Hondtsches Höchstzahlverfahren | ius strictum, ius aequum | Wettbewerbsabrede |
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