Jugendherberge Die Übernachtung in einer Jugendherbergen ist rechtlich gleich zu behandeln wie die Übernachtung in einem Hotel. Es wird ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen. Daneben können einzelne Vorschriften von anderen Werkvertragstypen angewendet werden. Abweichungen von den üblichen Vorschriften bestehen bei Jugendherbergen typischerweise darin, dass sich die jugendlichen Gäste einer besonderen Hausordnung unterwerfen müssen. Diese enthält meist verschärfte Anweisungen, die im Wesen der Jugendherbergen als Treffpunkt für Jugendliche begründet sind.
Weitere Begriffe : Belegschaftsaktie | Schlechtwetterzeit | Kirchengemeinde |
MMnews
|