JugendlicheIm Jugendstrafrecht die Altersgruppe zwischen der Vollendung des 14. und des 18. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres spricht man von Kindern, die strafunmündig sind, d. h. für ein Fehlverhalten nicht bestraft werden können. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres spricht man von Heranwachsenden. Im Zivilrecht spielen diese Unterscheidungen keine Rolle (Minderjährigkeit, Volljährigkeit).
Weitere Begriffe : Verfahrenshindernisse | Sowjetzonenflüchtlinge | Geschwindigkeitsmessverfahren |
MMnews
|