Jury
im angelsächsischen Recht die Geschworenen im Zivil- und Strafprozess.
ist die Bezeichnung für a) die allein über die Schuldfrage entscheidenden Geschworenen eines Gerichts (Schwurgericht) und b) die Personen, die als Sachverständige bei Wettbewerben, vor allem im Sport (Kampfgericht), Auszeichnungen, Ausstellungen u. ä. die Leistungen bewerten.
Vorheriger Fachbegriff: Juristische Personen des öffentlichen Rechts | Nächster Fachbegriff: Just in time production