Geschworener
früher der ehrenamtliche Richter am Schwurgericht. Heißt heute (wie die übrigen ehrenamtlichen Beisitzer bei den Strafgerichten) Schöffe". S. auch Schwurgericht.
ehrenamtlicher Richter, (Laienrichter) beim Schwurgericht. Die Vorschriften für Schöffen gelten für G.n entsprechend; §§ 84-90 Gerichtsverfassungsgesetz.
ist im mittelalterlichen und neuzeitlichen Recht, wer unter Ablegung eines Schwures ein besonderes Amt (der Rechtspflege) übernommen hat (z.B. ehrenamtlicher Richter am Schwurgericht). Schöffe
ist die frühere Bezeichnung des Laienrichters beim Schwurgericht. Schöffe
Im Sozialrecht :
Schöffen
hießen früher die ehrenamtlichen Richter beim Schwurgericht. Sie tragen jetzt wie die übrigen ehrenamtlichen Beisitzer bei den Strafgerichten die Bezeichnung Schöffe.
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