ist eine Bezeichnung für die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Vorheriger Fachbegriff: Justizfreie Hoheitsakte | Nächster Fachbegriff: Justizgewährungsanspruch
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Gewerbsunzucht | Hauptfürsorgestelle | Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews