Justizfreie Hoheitsakted.h. Regierungs- und Verwaltungsakte, die trotz individueller Beschwer einer gerichtlichen Kontrolle nicht unterliegen, kennt das Grundgesetz nicht mehr. Denn jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, steht der Rechtsweg offen. Dies gilt sogar für den Widerruf eines Gnadenerweises, obwohl der Betroffene keinen Anspruch auf Begnadigung hatte.
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